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Medizinische Fußpflege

Podologen widmen sich der Behandlung von Beschwerden und Veränderungen am Fuß, dürfen Heilbehandlungen erbringen und arbeiten interdisziplinär mit Ärzten zusammen. Der Berufsstand der Podologin und des Podologen ist durch das Podologengesetz geschützt. Bei ernsthaften Fußbeschwerden sollte Ihr Arzt, oder Podologe Ihr erster Ansprechpartner sein.

Fachfußpflege

Die Fachfußpflege widmet sich dem kosmetischen Erscheinungsbild des Fußes und führt vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Fußes durch. Heilbehandlungen am Fuß dürfen von einer Fachfußpflege weder erbracht, noch dürfen diese dem Kunden in Aussicht gestellt, oder suggeriert werden. Auch der gezielte Einsatz des Wortes „Patient“ ist dazu geeignet eine Heilbehandlung zu assoziieren.

Deshalb sind Sie unsere Kundin, bzw. unser Kunde und wir werden Sie an einen Podologen, oder Arzt verweisen, sobald wir eine behandlungsbedürftige Veränderung an Ihren Füßen feststellen, die außerhalb des uns erlaubten Tätigkeitsfeldes liegt.

Behandlung von Nagelpilz

Nagelpilze sind ansteckend und sollten medizinisch abgeklärt werden, um einen optimalen Behandlungserfolg zu garantieren. Unter Umständen ist eine medikamentöse Therapie indiziert, die eben nur durch eine Ärztin, bzw. einen Arzt veranlasst werden darf.

Wird durch eine Fachfußpflege eine „Nagelpilzbehandlung“ in Aussicht gestellt, so wird dem Kunden eine Heilbehandlung suggeriert die nicht erbracht werden kann und vor allem nicht erbracht werden darf. Das darunter verstandene alleinige Abfräsen des befallenen Nagelbereichs kann keine gesicherte Heilung herbeiführen. Verbleibende unbehandelte Pilzsporen im Nagel erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs (Rückfalls), oder die Infiltration weiterer Haut- und Nagelbereiche.

Behandlung von Fußpilz

Fußpilz wird durch Fadenpilze (Dermatophyten) verursacht und ist ansteckend. Er entsteht, wenn Pilzsporen durch kleine Verletzungen in die oberste Hautschicht gelangen und sich dort vermehren können. Ursache kann auch eine Nagelpilzinfektion sein. Eine Fußpilzinfektion sollte medizinisch abgeklärt werden, um den Behandlungserfolg zu garantieren.

Eine Fußpilzinfektion darf – wie auch die Nagelpilzinfektion – weder von der Fachfußpflege in kurativer Absicht behandelt werden, noch darf die Fachfußpflege dem Kunden eine kurative Behandlung in Aussicht stellen.

Behandlung bei Diabetis

Die Füße von Diabetikern bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, denn langfristig erhöhte Blutzuckerwerte schädigen die Nerven und Gefäße. Diabetische Nervenschäden wiederum sind eine wesentliche Ursache dafür, dass sich ein diabetisches Fußsyndrom entwickelt. Die Folgen sind offene Wunden, gestörte Wundheilung und ein hohes Infektionsrisiko.

Wir besitzen eine Zusatzqualifikation für den Umgang mit dem diabetischen Fuß. Sofern keine offene Wunden am Fuß vorhanden sind, führen wir auch bei Diabetikern eine Fachfußpflege durch. Offene Wunden am Fuß gehören allerdings in medizinische Hände.

Mobile Fußpflege

Die mobile Fußpflege, also die Fußpflege im persönlichen Umfeld, ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität sicherlich eine Alternative. Gelegentlich wird diese Form der Fußpflege auch als ambulante Fußpflege bezeichnet, um deren medizinischen Charakter zu betonen. Aber auch hier gilt: Kein Podologe, keine Heilbehandlung, keine medizinische Fußpflege!

Die mobile Fußpflege ist bei dem gegenwärtigen Kostenniveau nicht wirtschaftlich zu betreiben. Wenn Sie sich für einen Anbieter am Markt entscheiden, sollten Sie unbedingt deren Preise im Blick haben: Ein großes Einzugsgebiet bei vergleichsweise geringen Preisen deuten auf Einsparungen hin, die für Sie als Kunden möglicherweise nicht transparent sind.

Damit wir unsere Qualitätsstandards beibehalten können, haben wir uns gegen die mobile Fußpflege entschieden!

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